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Spasskellner Willi empfiehlt: Averna, Gänsekeule, Bisongulasch

Comedykellner
Sogar Rotzblagen... äh... die lieben Kinder... finden Wilfried ganz toll!

 

Sehr verehrte Veranstalter, Gastwirte und Juristen,

es ist nicht so wichtig, welchen Speisen und Getränken Sie den Vorzug geben. Wenn Sie einen Showkellner buchen, sollten Sie jedoch über die in der Unterhaltungsbranche üblichen Gepflogenheiten informiert sein.

Gestatten Sie mir freundlichst, Ihnen im Folgenden die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die Bestandteil eines Gastspielvertrages werden, wenn Sie einen Jongleur, Zauberer oder Showkellner buchen, vorzustellen.

Keine Sorge! Die "AGB" enthalten lediglich die in der Unterhaltungsbranche üblichen Klauseln, die der beidseitigen Rechtssicherheit dienen sollen.

Wenn Sie nun extreme Unlust verspüren sollten, an dieser Stelle weiterzulesen, tun Sie es ruhig trotzdem.

Mit freundlichem Gruß,

Wilfried Horstkötter

Falscher Kellner
Bitte NICHT anklicken!!!

 

Schriftliche Vereinbarungen über ein Gastspiel des Showkellners sind absolut verbindlich. Entfällt der Auftritt durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderen, vom Veranstalter verursachten Grund, zahlt der Veranstalter an den Künstler die Gage in voller Höhe (Nettogage = Vertragsstrafe). Entfällt der Auftritt durch Verschulden des Künstlers, ist dieser zum Schadenersatz in Höhe der Nettogage verpflichtet. Dieselbe Regelung gilt bei mündlichen Vereinbarungen über ein Gastspiel, wenn bei kurzfristigen Anfragen kein Gastspielvertrag in Schriftform ausgestellt werden kann.

Fernseh- und Studiotermine des Künstlers befreien die Vertragspartner von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dieses dem Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt gegeben wird. In diesem Falle verpflichtet sich der Spaßkellner zu einem dem Vertrag entsprechenden Ersatzauftritt, wobei der Ersatztermin nur in beiderseitigem Einvernehmen festgelegt werden kann.

Im Falle der Erkrankung des Künstlers wird dieser von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit. Der Showkellner verpflichtet sich, seine Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Ein Ersatztermin kommt nur in gegenseitigem Einvernehmen zustande.

Rotwein oder Weißwein?
Möchten Sie einen Trockenen oder mögen Sie es eher etwas nasser?

 

 

Der Künstler und der Veranstalter verpflichten sich, Stillschweigen gegenüber Dritten bezüglich der gesamten Vereinbarung zu bewahren.

Der Spasskellner unterliegt weder in der Programmgestaltung, noch in seiner Darbietung, den Weisungen Dritter oder des Veranstalters.

Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Künstler eine geeignete Künstlergarderobe zur Verfügung zu stellen. Verzehr wird dem Künstler in angemessenem Rahmen zur Verfügung gestellt.

Änderungen und Ergänzungen des schriftlichen Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen gelten als nicht getroffen.

 

Der Veranstalter haftet für alle Personen- und Sachschäden während der Dauer der Veranstaltung. Schäden, die durch den Künstler verursacht werden, sind diesem innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt werden. Aber keine Sorge! Spasskellner Willi hat eine Gauklerhaftpflichtversicherung.

Die durch die Veranstaltung entstehenden Gebühren (GEMA, KSK, etc.) werden vom Veranstalter gezahlt. Für die steuerlichen Abgaben ist der Showkellner selbst verantwortlich.

 

Hühnchen-Gericht "Flying chickens"
ohne Kommentar

Kellnerwitz Nr. 10

"Sind Ihnen unsere Schnecken schon bekannt?" fragt der Kellner den Gast. "O ja, gewiss, erst gestern wurde ich von einer bedient!"

 
 
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